Bund soll Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zur Rentenversicherungspflicht von Syndikusanwälten korrigieren.
Der LACDJ Rheinland-Pfalz schließt sich dem LACDJ Baden-Württemberg in seiner Forderung an, der Bundesgesetzgeber möge durch eine tragfähige und sachgerechte Gesetzesänderung auf eine Korrektur der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zur Rentenversicherungspflicht von Syndikusanwälten hinwirken.
Mainz, 30.09.2014

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