Sprachliche Entgleisung von Herrn Guth würdigt Staatsanwaltschaften herab

16.09.2016

CDU-Juristen fordern Entschuldigung

In der Landtagsdebatte über die Affäre „Ministerin Hubig/Generalbundesanwalt Range" hat der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Landtagsfraktion das Anlegen eines Aktenver-merks durch einen Beamten des Generalbundesanwalts abqualifiziert und davon gesprochen, dass jemand etwas auf einen Zettel gekritzelt hätte. Tatsächlich hat die Berliner Staatsanwaltschaft bei ihren Ermittlungen genau diesem Aktenvermerk aus dem Haus des Generalbundesanwalts maßgebliche Bedeutung beigemessen.

„Wenn Herr Guth in öffentlicher Debatte das Anlegen eines Aktenvermerks beim Generalbundesanwalt als ‚Kritzeln auf einen Zettel' abqualifiziert und zudem noch durch den Hinweis, dass jemand ihn ‚in seine eigene Akte' legt, Zweifel an der Objektivität der Aktenführung schürt, lässt dies tief blicken. Offensichtlich geht Herr Guth von seinem eigenen Umgang mit offiziellen Akten aus", kommentiert der Landesvorsitzende des Arbeitskreises Christlich Demokratischer Juristen, Dr. Helmut Martin. Für die CDU-Juristen besteht kein Zweifel an der Seriosität und Rechtsstaatlichkeit der Aktenführung beim Generalbundesanwalt wie auch bei den Staatsanwaltschaften in den Ländern. „Die herabwürdigende Äußerung des Herrn Guth ist ein Schlag in das Gesicht aller Bediensteten bei den Staatsanwaltschaften. Für diese sprachliche Entgleisung sollte sich Herr Guth entschuldigen", fordert Martin. Vom rheinland-pfälzischen Justizminister Mertin erwartet der ACDJ, dass er die Äußerungen von Herrn Guth zurückweist. Das schuldet der Minister nicht nur den Bediensteten der Staatsanwaltschaften in Rheinland-Pfalz.

Mainz, 16.09.2016