Zum Verhältnis von Politik und Justiz

25.08.2011

Auf Einladung des LACDJ Rheinland-Pfalz war Professor Dr. Günter Krings, der Bundesvorsitzende des Arbeitskreises Christlich Demokratischer Juristen, am 25. August 2011 in Koblenz zu Gast. Unter dem Titel „Zum Verhältnis von Politik und Justiz" beschäftigte er sich im Rahmen seines Vortrags mit dem grundlegenden Problem des Verhältnisses von Politik und Justiz.

Nicht zuletzt vor dem Hintergrund der Entwicklungen in Rheinland-Pfalz, insbesondere im Hinblick auf die von der Landesregierung geplante, politisch motivierte Schließung des OLG Koblenz, stieß die Veranstaltung auf erfreuliche Resonanz. Namhafte Repräsentanten aus Justiz, Anwaltschaft, Wirtschaft und Politik nutzten ebenso wie die Landesvorsitzende der rheinland-pfälzischen CDU, Julia Klöckner, die Gelegenheit, zu diesem aktuellen rechtspolitischen Thema ins Gespräch zu kommen.

So hoben Julia Klöckner ebenso wie der Landesvorsitzende des LACDJ Rheinland Pfalz, Dr. Helmut Martin, bereits in ihren Grußworten hervor, wie sehr das Verhältnis von Politik und Justiz in Rheinland-Pfalz aufgrund des Agierens der Landesregierung gestört sei. Der Umgang der Landesregierung mit den Institutionen und Verantwortlichen der rheinland-pfälzischen Justiz sei von einem grundlegenden Missverständnis des Prinzips der Gewaltenteilung geprägt. Der höchstrichterlich festgestellte Verfassungsbruch des damaligen Justizministers bei der Besetzung der Präsidentenstelle des OLG Koblenz und die Ignoranz der politisch Verantwortlichen gegenüber rechtsstaatlichen Grundprinzipien deuteten ebenso wie die aktuellen Geschehnisse rund um die politisch avisierte Schließung des OLG Koblenz auf eine systematische Missachtung der verfassungsrechtlich gebotenen Unabhängigkeit der Gerichte durch die Landesregierung hin.

In seinem Vortrag ging auch Professor Dr. Günter Krings auf die Entwicklung in Rheinland-Pfalz ein. Anhand der Beispiele eklatanter Rechtsbrüche und bedenklicher Vorgehensweisen der rheinland-pfälzischen Landesregierung in jüngster Zeit zeigte er auf, wie sich verfassungsrechtliche Friktionen stets dann ergeben, wenn das Verhältnis zwischen dem Grundsatz der richterlichen Unabhängigkeit und dem Willen der Exekutive, auf die Justiz politisch Einfluss zu nehmen, aus dem Gleichgewicht gerät. Krings verteidigte dabei das deutsche System, wonach Parlament und Regierung einen maßgeblichen Einfluss auf Personalentscheidungen der Justiz haben. Sofern die betreffenden Organe verantwortungsbewusst, in Respekt vor der richterlichen Unabhängigkeit und dem Ethos der Justiz handelten, sei dieses System einer vollständigen Selbstverwaltung der Justiz ebenso wie einer direkten Wahl der Richter und Staatsanwälte durch das Volk überlegen. Das deutsche System setze jedoch einen verantwortungs- und respektvollen sowie rechtsstaatsbewussten Umgang der politisch Handelnden mit den justizbezogenen Kompetenzen voraus. Genau diese normative Voraussetzung eines verantwortungsvollen Gebrauchs der verfassungsrechtlich zugewiesenen Kompetenzen lasse das rechtspolitische Handeln der rheinland-pfälzischen Landesregierung in den letzten Jahren deutlich vermissen.